Hurtigrutenbuchung in Deutschland oder in einem anderen Land

  • Einen direkten Hinweis dazu habe ich allerdings noch nicht gefunden, daher unter Vorbehalt. Es muss ja nicht identisch sein.
    Vielleicht weiß es jemand genau und hat auch einen entsprechenden Beleg dafür.

    Gruß Jobo,


    Ich war noch nicht überall, aber es steht auf meiner Liste.
    - Susan Sontag -


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  • Daher wohl auch das generelle EU-Reiserecht


    Da wäre ich mir nicht 100%ig sicher.
    Schließlich hat Norwegen nur spezielle Vereinbarungen mit der EU abgeschlossen.


    In meinen Augen sprechen schon die vom deutschen Reiserecht abweichenden Zahlungsregelungen (siehe die Posts von @norwegenfan.123 und @Arctica) dagegen.
    Wenn das EU-Recht auch in Norwegen gilt, müsste ja auch automatisch bei einer Buchung in Norwegen ein Reisesicherungsschein ausgestellt werden. Ist das denn der Fall?


    Viele Grüße
    Noschwefi

    Chor: Wir sind alle Individualisten :o-smile
    Einzelstimme: Ich nicht :o-tongue


    Reiseberichte siehe Profil :lofoten2:



  • Ich habe mal eine Mail an das auswärtige Amt geschrieben und um entsprechende Informationen gebeten. Sobald ich da Antwort bekomme, gebe ich es hier bekannt. ;)

    Gruß Jobo,


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  • Wie ist das eigentlich, wenn man über die norwegische Seite bucht, in so einem Fall wie aktuell mit dem Reiseabruch der Lofoten?
    Wer über die norwegische Seite bucht, muss ja seine Flüge aus Europa selber organisieren. Bleiben die Leute, die über die norwegisceh HR-Seite gebucht haben, bei einem reiseabbruch auf der Strecke und müssen selber ihre Heimreise dann hinbekommen?

  • Sobald ich da Antwort bekomme, gebe ich es hier bekannt.


    Ich habe da Antwort bekommen: "... Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht in der Zuständigkeit des Auswärtigen
    Amt. Ich empfehle Ihnen, sich an eine Verbraucherzentrale oder den Deutschen
    Reiseverband (http://www.drv.de) zu wenden ...."


    Vom DRV habe ich dann diese Antwort bekommen: " ... dem Deutschen Reiseverband ist es durch die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht gestattet, Personen, die nicht Mitglied in unserem Verband sind, Rechtsauskünfte zu erteilen......"


    Ich frage jetzt noch bei der Verbraucherzentrale Bundesverband nach ....

    Gruß Jobo,


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  • bei einem reiseabbruch auf der Strecke und müssen selber ihre Heimreise dann hinbekommen?


    Ich denke mal, dass Hurtigruten zumindest für die Rest-Zeit der Reise eine Alternative anbieten muss, also Transfer in den gebuchten Endhafen und dort evtl. Hotelaufenthalt bis zur selbst gebuchten Abreise. Ansonsten eine frühere Abreise organisieren.


    Um die genaue Rechtslage zu kennen, müsste man sich aber mit dem norwegischen Reiserecht auskennen, welches hier greift.

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  • Wenn ich korrekt verstehe, bedeutet dies, dass HR auch bei über no gebuchten Reisen den Passagieren zumindest zum Schiff, mit dem sie reisen wollen und zum Flughafen helfen muss, von dem aus sie ihren Flug ins heimische Ausland antreten können/müssen. Und dass HR auch ggf. für inklusive Hotelübernachtungen sorgen muss, wenn der Gast seinen selbst gebuchten Flug nicht mehr bekommt aufgrund von Schwierigkeiten, die mit der Reise selbst zu tun haben.

  • Das Schweigen auf meinen Beitrag werte ich als Zustimmung.


    Wie es aber aussieht, tut HR eben dies nicht. Sondern NUR, wenn man deren An/Abreisepaket bucht.


    Hat jemand hier mit der Fragestellung Erfahrung?

  • Ich denke im Extremfall müsste man sich auf die oben verlinkte Regelung beziehen und bei Weigerung den Rechtsweg in Norwegen beschreiten. :hmm:

    Gruß Jobo,


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  • Nun muss ich doch die Frage aufwerfen in der Hoffnung, dass unsere Reise doch stattfinden kann. Immerhin ist bis Oktober noch sehr viel Zeit. ABER - ich sorge für den Fall der Fälle schon mal vor.


    Fakt ist:
    Wir haben über die norwegische Seite im Weihnachtskalender eine Antarktisreise gebucht. Start 20.10.2020 - Restzahlung ist fällig am 22.07.2020


    Auf welche Seite müsste ich denn gehen, um mich über das Reiserecht in Norwegen, eventuelle Reiseabbrüche etc zu informieren bzw. kann jemand das zusammengefasst hier wiedergeben? (ich muss alles über den Translator laufen lassen, ich dürfte mit dem buchen über die norwegische Seite nicht die einzige sein). Denn für uns kommt eine "Gutscheinlösung" für die Antarktis nicht in Frage - eine regulär gebuchte Reise würde rund 9.000 Euro mehr kosten (plus Aufpreis für Ecomony Plus-Sitze im Flieger).


    Ich weiß auch, dass es noch sehr viel Zeit bis dahin ist, möchte auch keine Diskussion über Abwarten, HR anrufen etc in Gang bringen. Es geht nur um das norwegische Reiserecht.


    Danke

  • Mal eine kurze Frage , ich habe im Forum gesucht es aber nicht mehr gefunden :S Im letzten Jahr waren Buchungen "Port to Port" von Deutschland online nicht möglich, kann sich jemand erinnern wann es wieder ging ?

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