Nachspiel vor Gericht

  • Die reedereinterne Aufarbeitung der Grundberührung der FINNMARKEN in der Finnsnesrenna im Sommer letzten Jahres soll nun die Gerichte beschäftigen. Der damals wachhabende Obersteuermann des Schiffes war von Hurtigruten entlassen worden, da der Unfall auf einen Fehler von ihm zurückzuführen sei. Er ließ seinen Anwalt mitteilen, dass er sich dagegen vor Gericht wehren wolle, da die Reederei üblicherweise Fehler mit Herunterstufung ahnde, nicht mir Entlassung. Die Reederei teilte zu der Ankündigung lediglich mit, dass der Vorfall sehr gefährlich gewesen sei und nahezu 500 Passagiere in Gefahr gebracht habe.

  • Der Rechtsstreit ist inzwischen in die zweite Instanz gegangen. Nachdem der Kläger in erster Instanz verloren hatte und die Prozesskosten hätte tragen sollen, hat die nächste Instanz anders entschieden und Hurtigruten zur Wiedereinstellung des Mannes in seiner alten Funktion verurteilt. Hinzu kommen 788.000,- kr. an Prozesskosten und als Ersatz für den durch die Änderungskündigung verlorenen Lohn des Offiziers.


    Bei dem Prozess ging es nicht um die Aufarbeitung der Unfallursache, der Obersteuermann der FINNMARKEN hatte dafür die Verantwortung übernommen, sondern um das Vorgehen der Reederei. Diese hatte die Kündigung bei gleichzeitigem Angebot eines niederen Offiziersgrades als neuer Arbeitsstelle mit dem fehlenden Vertrauen in die Eignung des Mannes begründet - ihn aber nach dem Unfall noch gut zwei Monate in seiner alten Funktion weiterbeschäftigt, bevor die Kündigung ausgesprochen wurde. Genau an diesem Punkt setzte Hålogaland lagmannsrett dann auch in seiner Urteilsbegründung an. Wäre das Vertrauen in den Kläger wirklich zerstört gewesen, so die Richter in ihrem einstimmigen Urteil, hätte die Trennung sofort erfolgen müssen, um rechtlich korrekt zu sein. Hurtigruten hatte das zweimonatige Zuwarten stets mit "Personalmangel" begründet...

  • Hurtigruten will das Urteil in Sachen Weiterbeschäftigung des FINNMARKEN-Obersteuermanns Kay-Trygve Johansen vor dem Obersten Gericht in Oslo anfechten. Zur Begründung gibt die Reederei an, dass es sich um einen Fall von prinzipieller Bedeutung für alle Reedereien in Norwegen handele und nicht um einen Einzelfall, für den das Oberste Gericht nicht zuständig wäre. Bevor es also in eine solche "Finalrunde" in der Hauptstadt gehen kann, muss das Gericht in Oslo aber erst einmal entscheiden, ob es die Einschätzung von Hurtigruten teilt und die Berufung überhaupt zulässt und ein Verfahren eröffnet.

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